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Dialer gefangen - was
tun?
Wenn sich auf Ihrem
Rechner ein 0190-Dialer ohne Ihr Wissen installiert und ins
Internet eingewählt hat, fehlt es an einem wirksamen
Vertragsschluss.
Wurden Sie von dem
Anbieter des Dialers über die Einwahldauer und/oder den
Preis getäuscht, können Sie den mit dem Netzbetreiber
geschlossenen Vertrag über diese spezielle Verbindung
anfechten.
In beiden Fällen
kann der Netzbetreiber keine Vergütung verlangen. Nur in
einem Fall machen Sie sich in gewissem Umfang
schadensersatzpflichtig: Wenn Sie wissentlich einen Dialer wählen
ließen, ohne jedoch die Ihnen gebotenen Möglichkeit
wahrzunehmen, sich über den Preis zu informieren. Die
Schadensersatzpflicht umfasst die Aufwendungen des Netzbetreibers
und dürfte im Rahmen der normalen Telefongebühren
liegen.
Liegt das Entgelt
für die Einwahl exorbitant hoch, ist von einem
sittenwidrigen, wucherischen und daher nichtigen Rechtsgeschäft
auszugehen. Das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von
0190er/0900er-Mehrtwertdienstrufnummern sieht eine
Entgeltobergrenze von 2,- € pro Minute bzw. 30,- € pro
Einwahl vor.
Wenn Sie eine
Rechnung erhalten haben und den Verdacht haben, Sie könnten
sich einen 0190-Dialer eingefangen haben, sollten Sie folgendes
beachten:
- Machen Sie Ihre
Einwendungen bei Ihrem Verbindungsnetzbetreiber innerhalb von
sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung geltend und fordern Sie
einen Einzelverbindungsnachweis an.
- Sichern Sie
Beweise unter Zuhilfenahme eines Fachmannes. In einem späteren
Gerichtsverfahren obliegt Ihnen die volle Beweislast! Am
allerbesten ist es, wenn Sie Ihren Computer von einem
Sachverständigen untersuchen lassen. Jedenfalls ein Abbild
Ihrer Festplatte sollten Sie fertigen. Wenn Sie den Dialer
löschen und womöglich keinen einzigen Zeugen
aufbringen, der die Funktionsweise des Dialers und - vor allem -
seine Existenz bestätigen kann, stehen Ihre Chancen denkbar
ungünstig.
- Finden Sie
heraus (auch hier kann u.U. ein Sachverständiger helfen,
wenn Ihr Einzelverbindungsnachweis nicht ausreicht), wer der
Inhaber 0190-Nummer ist. Informieren Sie sich auf den
Internetseiten der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,
welcher Netzbetreiber die Nummer verwaltet: Hier geht zur 0900-Suche
und hier zur 0190-Suche. Treten Sie mit dem
Netzbetreiber in Kontakt und erfragen Sie den Nummernbetreiber.
Gibt Ihnen der Netzbetreiber unter Berufung auf
datenschutzrechtliche Bestimmungen keine Auskunft, sollten Sie
einen Rechtsanwalt aufsuchen.
- Überprüfen Sie, ob die Forderung
nach dem Inkrafttreten des neuen 0190-Gesetzes (Stichtag: 15.08.2003) entstanden ist. Ist dies der Fall,
so kontrollieren Sie, ob es sich um einen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
registrierten Dialer handelt. Eine Zahlungspflicht besteht nur dann, wenn es sich um einen registrierten Dialer handelt.
Hier gibt es eine Online-Datenbank, in der alle registrierten Dialer verzeichnet sind.
Unsere Partnerseite Dialerschutz.de hat hierzu eine ausführliche technische Anleitung in Netz gestellt.
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Ab dem 14. Dezember 2003 dürfen Dialer nur noch mit einer 09009-Rufnummer betrieben werden. Dies ergibt sich aus
§ 43 b Abs.6 TKG. Diesen Stichtag hat
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in
ihrer Verfügung 39/2003 festgelegt.
Wird dennoch eine Dialer-Verbindung über andere als die 09009-Nummer hergestellt, besteht für den Kunden keine Zahlungspflicht.
- Fechten Sie
gegenüber dem Netzbetreiber und dem Inhaber der 0190-Nummer
unter Darlegung des Sachverhaltes die geschlossenen
Telekommunikationsverträge an und widerrufen Sie hilfsweise
die geschlossenen Verträge. Schicken Sie die Erklärungen
per Einschreiben mit Rückschein, um später den Zugang
nachweisen zu können.
Hier
finden Sie ein Musteranschreiben
an
den Netzbetreiber zum Download (als .rtf).
Versuchen Sie,
eine gütliche Einigung zu erzielen. Weigern Sie sich
standhaft zu bezahlen, müssen Sie damit rechnen, vom
Netzbetreiber in ein gerichtliches Verfahren verwickelt zu
werden. Wenn der Rechnungsbetrag 5.000,- EURO übersteigt,
ist die Einschaltung eines Rechtsbeistandes unumgänglich,
da vor den für hohe Streitwerte zuständigen
Landgerichten ein Rechtsanwalt für Sie auftreten muss.
Schützen
Sie sich mit den gängigen Schutzprogrammen und maximieren
Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers (siehe die
spezialisierten Seiten unter Technik).
Ein 100% Schutz ist nach derzeitigem Stand der Technik nur
möglich, wenn Sie sowohl die 0190-und 0900 Nummern als auch
Call-by-Call Vorwahlnummern sperren lassen.
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