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	   Pressemitteilung 10. November 2003 
        Erstes Maßnahmen-Paket zur Schaffung von Rechtssicherheit bei Dialern
   
        
 
Wie bereits in der Pressemitteilung vom 28. Oktober 2003 mitgeteilt, haben wir uns bei Dialer & Recht entschieden, erstmals mit öffentlich nachvollziehbaren Prüfungsabläufen die Schaffung von Rechtssicherheit und von allgemeingültigen Standards zu fördern.
  
Dies soll durch Prüfung, Verbesserung und Bestätigung der Rechtmäßigkeit von Dialern geschehen, um auf diese Weise dem Missbrauch entgegenzuwirken.
  
Um das Ziel zu erreichen, war die Schaffung von Transparenz unsere erste Forderung. Dies hat die Fa. Mainpean inzwischen umgesetzt. Unter der öffentlichen Web-Adresse 
  
http://mainpean.de/v2/content/content.php?what=aktuell.vs.history
 
 
sind nun ab sofort alle Veränderungen der Dialer-Software für jedermann frei einsehbar. 
  
Daneben haben wir ein erstes, umfangreiches Maßnahmen-Paket zur Schaffung von Rechtssicherheit aufgestellt. Die Maßnahmen im einzelnen sind unter der Web-Adresse 
 
 
http://mainpean.de/v2/content/content.php?what=aktuell.vs.massnahmen  
 
 
für jedermann frei einsehbar. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen hat die Fa. Mainpean inzwischen begonnen.
 
 
Für die Zukunft sind weitere Verbesserungen geplant, über die wir fortlaufend berichten werden.
 
 
		 
        Pressemitteilung Dialer & Recht, 10.November 2003 
		 
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	   Pressemitteilung 28. Oktober 2003 
        Dialer & Recht fordert mehr Rechtssicherheit  
		bei Dialer-Registrierung  
        
Entwicklung von Prüfungsmaßstäben für rechtskonforme Dialer
 
 
Die aktuelle Entscheidung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP), 400.000 Dialern die Registrierung zu entziehen, hat bei allen Beteiligten (Dialer-Herstellern und Verbrauchern) erhebliche Rechtsunsicherheit ausgelöst.
  
Schon im Verlaufe des gestrigen Tages erreichten uns zahlreiche Anfragen von Verbrauchern, hinsichtlich der praktischen 
Konsequenzen aus diesem Ereignis:
 
 
Besteht trotz mangelnder Registrierung eine Zahlungspflicht?
Kann ich die Zahlung verweigern?
Was ist, wenn ich die Zahlung verweigere, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass der Registrierungs-Entzug 
durch die Regulierungsbehörde rechtswidrig war?
Kann meine Telefongesellschaft dann nachträglich die Entgelte zzgl. Zinsen verlangen? 
  
Die häufigste Frage am gestrigen Tage betraf den Punkt, wie es möglich sein kann, dass Dialer zunächst registriert werden und sich dann erst nach mehreren Wochen Nutzung ihre angebliche Rechtswidrigkeit herausstellt. Angesichts dieser erheblichen Rechtsunsicherheit hat sich nun Dialer & Recht entschlossen, tätig zu werden. 
  
Wir, die Betreiber von Dialer & Recht, wollen nicht nur ein Portal für Verbraucher sein, sondern haben daneben den Anspruch das sog. Dialer- Problem und dessen Lösung von unterschiedlichen Seiten zu betrachten. 
  
Unser Ziel ist es, betrügerischen Dialer- Anbietern die Stirn und Opfern dieser Anbieter Informationen und Hilfe zu bieten, um dem Missbrauch auf diese Weise entgegen zu wirken. Auf der anderen Seite möchten wir  unseren Teil  dazu beitragen, dass es auch zukünftig möglich ist, Mehrwertdienste einfach über rechtmäßige Dialer direkt mit dem jeweiligen Anbietern der Dienste abzurechnen. 
  
Wir sind der Auffassung, dass Dialer nicht generell zu verdammen sind, sondern dass regulär eingesetzte, legale Dialer als Zahlungsmittel ihre Berechtigung für bestimmte Mehrwertdienste haben. Dies ist sowohl für den bewussten Nutzer von Mehrwertdiensten als auch für den Diensteanbieter sinnvoll und von ihnen auch so gewünscht. Auf das Entschiedenste abzulehnen sind jedoch die betrügerischen Dialer, die sich unbemerkt oder unter Täuschung bei arglosen Nutzern auf den PC´s installieren. Abzulehnen ist selbstverständlich auch das derzeitig übliche Inkasso durch die Netzbetreiber und deren Inkassounternehmen. 
  
Abhilfe gegen die betrügerische Nutzung von Anwählprogrammen sollte das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- /0900er- Mehrwertdiensterufnummern schaffen. Wir berichteten darüber. Nach unserer Auffassung war und ist das Gesetz hierzu nicht wirklich geeignet (vgl. unsere PM v. 15. Juli und 7. Juni 2003). Zum einen geht es im Rahmen der getroffenen Regelungen nicht weit genug, zum anderen ist es nicht geeignet allgemeingültige Standards vorzugeben, die so dringend benötigt werden. 
  
Zum Beispiel ist das derzeit praktizierte Registrierungsverfahren nach § 43 Abs. 5 TKG nicht in der Lage, dem Verbraucher und dem Dialer- Hersteller die nötige Sicherheit zu verschaffen, dass der Dialer den gesetzlichen Vorgaben auch tatsächlich entspricht. Eine Rechtmäßigkeitsprüfung findet nämlich bei Antragstellung gerade nicht statt! Es erfolgt lediglich eine Plausibilitätsprüfung, die sich auf den Umfang und die Form des gestellten Antrages beschränkt. 
  
Außerordentlich wichtig ist die zukünftige Schaffung eines allgemeingültigen Standards, der den Umfang sowie die Form der Dialer- Registrierung definiert. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass eine Rechtmäßigkeitsprüfung der Dialer bereits bei Antragstellung erfolgt, so dass sowohl für Verbraucher als auch für Dialer- Hersteller eine nachvollziehbare Sicherheit geschaffen wird. Es kann nicht sein, dass die Anforderungen an rechtmäßige Dialer heute diese und morgen jene sind, nur weil unterschiedliche Auslegungen der unbestimmten Rechtsbegriffe erfolgen. Für die Verbraucher, aber auch die Hersteller von Dialer- Software ein untragbarer Zustand.
  
Aus diesem Grunde haben wir uns bei Dialer & Recht entschieden, erstmals mit öffentlich nachvollziehbaren Prüfungsabläufen die Schaffung von Rechtssicherheit und von allgemeingültigen Standards zu fördern. Wir werden daher im Auftrag der Mainpean GmbH eine Prüfung, Verbesserung und Bestätigung der Rechtmäßigkeit von Dialern vornehmen. Wir werden dazu insbesondere den engen Kontakt zur Regulierungsbehörde suchen.
 
 
		 
        Pressemitteilung Dialer & Recht, 28. Oktober 2003 
		 
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	  Pressemitteilung 15. Juli 2003 
        Dialer & Recht fordert bei neuem Gesetz Nachbesserung 
        
Der Bundesrat hat am 11. Juli 2003 nach langem Hin und Her das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrtwertdienstrufnummern beschlossen. Es soll im August in Kraft treten.
 
 
"Das neue Gesetz stärkt die Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich deutlich. Es sorgt für Preistransparenz und Missbräuche können wirksam bekämpft werden", so Verbraucherministerin Künast.
 
 
Dialer & Recht bezweifelt dies. Das Gesetz geht zwar in die richtige Richtung, ist aber noch ungenügend.Zum besseren Verständnis fasst Dialer & Recht die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes im nachfolgenden noch einmal zusammen:
 
 
Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu Namen und ladungsfähiger Anschrift 
der Anbieter innerhalb von 5 Tagen 
Preisangabepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbindung 
Einführung Entgeltobergrenze von 2,- € pro Minute bzw. pro Einwahl von 30,- € 
Automatische Trennung der Verbindung nach einer Stunde
Registrierungsverfahren für sogenannte Dialer, die verbraucherschützende Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen
Beschränkung der Dialer auf nur eine Rufnummerngasse, die der Verbraucher sperren kann
Befugnis der RegTP zum Entzug der Nummern bei rechtswidrigem Missbrauch 
 
 
Auch das neue Gesetz ist nach unserer Ansicht nur ungenügend und wird den bestehenden Missbrauch nicht vereiteln (vgl. auch schon die Dialer & Recht - Pressemitteilung v. 07.06.2003 und v. 27.05.2003).
 
 
Dialer & Recht fordert daher (nach wie vor): 
 
 
Ausweitung der Regelungen auf den gesamten Bereich der Mehrwertdienste-Nummern, um jede "Verlagerung" des Missbrauchs 
auszuschließen
Beweislast: Der jeweiliger Anbieter muss beweisen, auf welchen Dialer die Kosten zurückgehen. Weist der Anbieter nach, dass es 
sich um einen Dialer handelt, der bei der Regulierungsbehörde registriert ist, muss der Verbraucher einen etwaigen Gegenbeweis antreten
Es darf pro Stunde nur maximal 1 einwahlbezogene Abrechnung stattfinden. Gerade in der letzten Zeit häufen sich die Fälle, in denen 
der Missbrauch durch eine einwahlbezogene Abrechnung hervorgerufen wird (nach 3 Sekunden Verbindungsaufbau  bewusster Abbruch und erneute Anwahl, vielfach wiederholt)
Keine Inkasso-Tätigkeit der Netz-Betreiber. Der Anspruchsteller muss seine Forderungen direkt geltend machen und kann sich nicht hinter den 
Netz-Betreiber verstecken dürfen.
 
 
		 
        Pressemitteilung Dialer & Recht, 15. Juli 2003 
		 
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	  Pressemitteilung 7. Juni 2003 
        Dialer & Recht fordert auch bei neuem Gesetz Nachbesserung 
        
Der Bundestag hat am 5. Juni 2003 nun nach langem Hin und Her das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrtwertdienstrufnummern beschlossen. Es soll im Juli in Kraft treten, bedarf aber noch der vorherigen Zustimmung des Bundesrates.
In letzter Minute haben sich noch Änderungen ergeben.  Dialer & Recht fasst die wichtigsten Punkte im nachfolgenden zusammen:
 
 
Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegenüber der Regulierungsbehörde innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Anfrage (neu ist: "nach Eingang", vorher stand dort nur "innerhalb von 5 Werktagen") 
Kostenpflichtige Dialer, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden, dürfen nur über Rufnummern aus einer von der Regulierungsbehörde hierzu zur Verfügung gestellten Gasse angeboten werden (diese Vorschrift ist vollkommen neu)
Anstatt einer Geldbuße von 50.000,- € kann nun eine Geldbuße von 100.000,- € verhängt werden 
 
 
Auch das neue Gesetz ist nur ungenügend und wird den bestehenden Missbrauch nicht vereiteln (vgl. auch schon die Dialer & Recht - Pressemitteilung v. 27.05.2003).
 
 
Dialer & Recht fordert daher (nach wie vor): 
 
 
Ausweitung der Regelungen auf den gesamten Bereich der Mehrwertdienste-Nummern, um jede "Verlagerung" des Missbrauchs auszuschließen
Beweislast: Der jeweiliger Anbieter muss beweisen, auf welchen Dialer die Kosten zurückgehen. Weist der Anbieter nach, dass es sich um einen Dialer handelt, der bei der Regulierungsbehörde registriert ist, muss der Verbraucher einen etwaigen Gegenbeweis antreten 
Es darf pro Stunde nur maximal 1 einwahlbezogene Abrechnung stattfinden 
 
 
		 
        Pressemitteilung Dialer & Recht, 7. Juni 2003 
		 
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	  	   Pressemitteilung 27. Mai 2003 
        Dialer & Recht fordert Nachbesserung  
        
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement meinte jüngst: "Mit dem neuen Gesetz haben wir ein schlagkräftiges Instrument geschaffen, mit dem seit einiger Zeit herrschenden Missbrauch 
von Mehrwertdiensterufnummern aufzuräumen. Das ist unsere Politik für den Verbraucher."
 
 
Diese Ansicht kann Dialer & Recht nur eingeschränkt folgen. Das neue 0190-Gesetz (Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs 
von 0190er-/0900er-Mehrwertdienste-rufnummern) geht unbestritten in vielen Punkten in die richtige Richtung. Hier ist vor allem 
die Registrierungspflicht von Dialern bei der Regulierungsbehörde, die Einführung von Preisobergrenzen bei zeitbezogener Abrechnung 
(max. 3,- €/Minute) und die Kappungspflicht nach einer Stunde zu nennen.
 
 
Trotz dieser guten Ansätze besteht nach wie vor akuter Nachbesserungsbedarf:
 
 
Die gesamte Regelung gilt nur für 0190-/0900-Rufnummern. Dabei existiert schon jetzt bei den sonstigen Mehrwert-Nummern (z.B. 0137) erheblicher Missbrauch. Es gilt zu befürchten, dass sich die derzeitige Missbrauchs-Problematik nur verlagern wird
der Kern der gesamten Problematik, nämlich die Frage der Beweislast, wird gar nicht erst angesprochen. Der Verbraucher bleibt weiterhin beweispflichtig.
Missbrauch bei einwahlbezogener Abrechnung (schon jetzt häufig der Fall) bleibt weiterhin bestehen, da 30,- € / Einwahl möglich
 
 
Dialer & Recht fordert daher:
 
 
Ausweitung der Regelungen auf den gesamten Bereich der Mehrwertdienste-Nummern, um jede "Verlagerung" des Missbrauchs auszuschließen
Beweislast: Der jeweiliger Anbieter muss beweisen, auf welchen Dialer die Kosten zurückgehen. Weist der Anbieter nach, dass es sich um einen Dialer handelt, der bei der Regulierungsbehörde registriert ist, muss der Verbraucher einen etwaigen Gegenbeweis antreten
Es darf pro Stunde nur maximal 1 einwahlbezogene Abrechnung stattfinden 
 
 
		 
        Pressemitteilung Dialer & Recht, 27. Mai 2003 
		 
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	     Pressemitteilung 16. Mai 2003 
        Neue Betreiber von DialerundRecht.de 
		 
		& Kooperation mit Dialerschutz.de, Dialerhilfe.de 
		und Computerbetrug.de 
        
		Am 13.05.03 haben Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr und 
		Rechtsanwältin Sybille Heyms, beide Hamburg, die 
		Plattform 
		 
		 
		http://www.dialerundrecht.de 
		 
		http://www.dialer-und-recht.de 
		 
		 
		
		von dem Kollegen RA Jan Weber übernommen. 
 
 
Die neuen Betreiber sind Rechtsanwälte, die sich auf das Recht der Neuen Medien spezialisiert 
haben. Die rasante Entwicklung in der Dialer- Problematik hat dazu geführt, dass sie heute eine 
Vielzahl von Dialer- Opfern vertreten und sich bereits auf diesem Wege stark gegen die Verwendung 
von Dialern einsetzen. 
 
 
Die Plattform Dialer & Recht wird auch in Zukunft unter neuer Federführung als eine der ersten 
Anlaufstellen für Geschädigte dienen. Sie soll mit Anmerkungen, Urteilen und Gesetzesentwürfen 
zu einer kompakten Informationsbeschaffung geeignet sein und erste Hilfen an die Hand geben. 
 
 
Als erste Neuerung gingen die neuen Betreiber eine Kooperation mit 
  
Herrn Sascha Borowski
http://www.dialerschutz.de,  
 
 
Herrn Heiko Rittelmeier 
 
http://www.computerbetrug.de und 
http://www.dialerhilfe.de 
 
 
ein.
 
 
Durch die enge Kooperation erreichen die Betreiber aller drei Seiten einen schnelleren 
Informationsaustausch und eine Ballung der Kräfte gegen den missbräuchlichen
Einsatz von Internet-Dialern und Mehrwertdiensten. Zudem ist damit sicher gestellt, dass 
Verbraucher sich stets aktuell und aus erster Hand über dieses Thema informieren können.
 
		
		 
        Pressemitteilung von www.dialerundrecht.de 
          - 16.05.2003 
		  		 
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        Pressemitteilung 11.12.2002 
        Rechtslage bei ungewollten 
          Verbindungen durch 0190-Dialer weiter unsicher  
        0190-Dialer, Einwahlprogramme, 
          die sich unbemerkt vom Nutzer auf dem PCals Standardverbindung ins Internet 
          installieren und über 0190-Verbindungen enorme Telefonkosten verursachen, 
          beschäftigen weiterhin die Gerichte. Anders als noch Anfang des 
          Jahres sind inzwischen einige Urteile ergangen. Einige Amtsgerichte 
          entschieden, der Nutzer eines PC sei selbst dafür verantwortlich, 
          was auf seinem Computer geschehe und habe sich entsprechend zu schützen 
          (AG 
          München vom 04. 09. 2001 Az.: 155 C 14416/01, 
           AG Wiesbaden vom 10. 
          08. 2002 Az.:92 C 1328/00 - 31 -).  
        Hoffnung gibt jedoch ein 
          erst kürzlich bekanntgewordenes Urteil des Amtsgericht Starnberg 
          (14.08.2002, Az.: 
          2 C 1479/01). Der bayrische Amtsrichter betrachtet die bisher 
          ergangene Rechtsprechung zur Beweislast bei Telefonrechnungen als überholt. 
          Dialer könnten nämlich im Abrechnungssystem Verbindungen "simulieren". 
          Bei plötzlich gegenüber früheren Rechnungen weit überhöhten 
          Telefonrechnungen muß daher der Netzbetreiber beweisen, daß 
          die berechneten Verbindungen ordnungsgemäß zustandegekommen 
          sind. 
        Die Rechtslage auf dem Gebiet 
          der 0190-Dialer bleibt also weiterhin unsicher. "Die Geschädigten 
          warten ungeduldig auf die angekündigten Gesetzesänderungen 
          der Bundesregierung", so Rechtsanwalt Jan Weber aus Heidelberg, 
          der sich für die Ratgeberseite 
          www.dialerundrecht.de verantwortlich zeichnet. "Mit 
          jedem ungenutzten Tag werden ahnungslose Internetnutzer betrogen." 
        Noch in diesem Monat sollen 
          erste Entwürfe des Verbraucherschutzministeriums vorliegen. 
        Pressemitteilung von www.dialerundrecht.de 
          - 11.12.2002  
          
        Pressemitteilung 20.09.2002 
        Hoffnung für Dialergeschädigte 
          - Keine Gebühren für Telefongesellschaft 
        Als eines der ersten Zivilgerichte 
          hat das Amtsgericht Freiburg mit einer kürzlich bekanntgegebenen 
          Entscheidung die Klage einer Telefongesellschaft abgewiesen, die von 
          einem ihrer Kunden Gebühren für die Nutzung einer 0190-Nummer 
          verlangte. Der Kunde weigerte sich zu bezahlen und trug im Gerichtsverfahren 
          vor, ein sog. Dialer, ein Einwahlprogramm, das sich unbemerkt vom Nutzer 
          als Standardverbindung ins Internet installierte, habe die Kosten in 
          Höhe von DM 2.500 verursacht.  
        Das Gericht gab dem Kunden 
          recht. Die ihm in Rechnung gestellten Vergütungen für Mehrwertdienste 
          über 0190-Nummern seien nicht aufgrund eines bewußten und 
          gewollten Einwählverhalten durch ihn oder die Mitbenutzer seines 
          Anschlusses/PCs entstanden. Vielmehr habe er sich einen Dialer beim 
          Surfen im Internet heruntergeladen, der auf der entsprechenden Internetseite 
          mit "Kostenlos Mitglied werden", "Highspeed Zugang - 
          keine Anmeldung" und "ohne Kreditkarte" beworben worden 
          wäre. Erst nach dem Download sei "dezent" auf erhöhte 
          Minutenpreise hingewiesen worden. Dies sei für einen wirksamen 
          Vertragsschluß mit der Telefongesellschaft nicht ausreichend. 
        Dies gelte um so mehr dann, 
          wenn das heruntergeladene Einwählprogramm zu den Mehrwertdiensten 
          sich im DFÜ-Register des Betriebsprogrammes so einträgt, daß 
          es als Standardverbindung bei jeder neuen Einwahl ins Internet zur Einwahl 
          über eine 0190-Nummer führt bzw. als Eintrag im DFÜ-Register 
          so stehenbleibt, daß eine solche neue Einwahl ungewollt möglich 
          ist. 
        In diesen Fällen sei 
          es offensichtlich, daß es an übereinstimmenden Willenserkärungen 
          als Voraussetzung eines wirksamen Vertragsschlusses fehle (Urteil 
          des AG Freiburg vom 11. 06. 2002 Az.: 11 C 4381/01). 
        Das Urteil ist noch nicht 
          rechtskräftig.  
        Pressemitteilung von www.dialerundrecht.de 
          - 20.09.2002  
          
        Pressemitteilung 17.07.2002 
           
        
        Bundesrat stimmt Änderung der TKV zu und fordert Bundesregierung zum Handeln auf / Neues Dialer-Urteil des LG Mannheim
   
Um den zunehmenden Mißbrauch von  Mehrwertdiensten, also insbesondere 0190-Nummern, durch sogenannte Dialer-Programme zu verhindern, hat der Bundesrat am 12. Juli 2002 einer Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung zugestimmt, die nun nach Veröffentlichung in Kraft treten wird. Dialer sind kleine Einwahlprogramme, die sich während des Surfens im Internet unbemerkt vom Nutzer als Standardverbindung ins Internet installieren und dabei regelmäßig eine teure 0190-Nummer nutzen. Die anfallenden Gebühren können mehrere hundert Euro pro Minute betragen.             
In Fachkreisen wurde schon im Vorfeld bezweifelt, ob die Änderungen ausreichend Schutz bieten würden. Auch der Bundesrat hat erkannt, daß mit den verabschiedeten Änderungen allein das Problem der betrügerischen Dialer nicht gelöst werden kann. Er faßte daher eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, weitere, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. So schlägt er vor, die Einführung eines "Opt-in" Verfahren zu prüfen, bei dem der Nutzung einer teuren 0190-Nummern im Vorfeld ausdrücklich gegenüber dem Telefonnetzbetreiber zugestimmt werden müßte. Hinweis- und Warnpflichten der Anbieter sollten verschärft und umfangreiche Auskunftsrechte der Verbraucher eingeführt werden. Die Länderkammer plädiert außerdem für eine scharfe Kontrolle der Nummernvergabe durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, empfindliche Bußgelder und flankierende Beweiserleichterungen für Geschädigte.
   
"Ein solches Bündel von Maßnahmen könnte den Mißbrauch der Mehrwertrufnummern tatsächlich wirksam eindämmen", so Rechtsanwalt Jan Weber, der sich für die Ratgeberseite www.dialerundrecht.de verantwortlich zeichnet. "Insbesondere ein Opt-in Verfahren wäre geeignet, den unseriösen Dialeranbietern zu begegnen, ohne die Existenz anderer, unbedenklicher Mehrwertdienste wie Servicerufnummern, Faxabrufe etc. zu gefährden."     
Zwischenzeitlich wurde ein Urteil des Landgerichtes Mannheim bekannt, das einen Dialergeschädigten gegenüber dem Telefonnetzbetreiber zur Zahlung verpflichtet. Aus dieser Entscheidung können jedoch keine Schlüsse hinsichtlich des Ausgangs zukünftiger Rechtsstreitigkeiten gezogen werden.       Pressemitteilung von www.dialerundrecht.de - 17.07.2002
  
    
        
        Pressemitteilung 06.06.2002 
        Änderung der TKV
          hilft Dialergeschädigten nicht 
        Bereits seit einiger Zeit
          beschäftigt sich eine zunehmende Anzahl von Medienberichten mit
          dem Phänomen der sog. 0190-Dialer - kleine Einwahlprogramme, die
          sich unbemerkt vom Nutzer als Standardverbindung ins Internet installieren
          und dabei regelmäßig eine teure 0190-Nummer nutzen. Das böse
          Erwachen kommt dann mit der Telefonrechnung, hohe vier- oder gar fünfstellige
          Rechnungsbeträge sind keine Seltenheit. 
        Auch die Bundesregierung
          hat nun das Problem erkannt und eine Änderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
          beschlossen.  
        Diese Initiative trifft jedoch
          nicht auf ungeteilte Zustimmung - im Gegenteil. So bezeichnete Rechtsanwalt
          Jan Weber, der den Internet-Rechtsratgeber www.dialerundrecht.de betreut,
          die geplanten Änderungen als "Mogelpackung". Nach seiner
          Auffassung statuierten die neuen Vorschriften nur die sowieso schon
          geltende Rechtslage und -praxis und würden jedenfalls den Dialergeschädigten
          keinerlei Vorteile bringen. "Ein wirksamer Schutz gegen Dialer
          kann mit diesen Änderungen nicht erreicht werden", so Weber,
          "noch immer können 0190-0 Nummern angewählt werden und
          pro Einwahl Gebühren von mehreren hundert EURO entstehen, noch
          immer obliegt dem Kunden die Beweislast, daß ein Dialer unbemerkt
          und nicht er selbst bewußt und gewollt eine 0190-Verbindung aufgebaut
          hat." 
        Um die Zusendung unerwünschter
          Werbeemails und -faxe zu unterbinden, gäben die Vorschläge
          der Bundesregierung den Verbrauchern allerdings brauchbare Mittel an
          die Hand und verbesserten deren Rechtsposition deutlich.  
        Die geplanten Änderungen
          sollen noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. 
        Pressemitteilung von www.dialerundrecht.de
          - 06.06.2002 
            
          
        Pressemitteilung 26.03.2002 
        Rechtsratgeber www.dialerundrecht.de
          online - Rat und Hilfe für Geschädigte sog. 0190-Dialer 
        In der letzten Zeit häufen
          sich die Fälle von Internetnutzern, die sich beim Surfen im Internet
          - meist ohne es zu wollen - kleine Einwahlprogramme, sog. Dialer, auf
          ihren Rechner herunterladen. Das Tückische daran: Viele der Dialer
          installieren sich unbemerkt als Standardverbindung ins Internet und
          nutzen dabei regelmäßig eine teure 0190-Nummer. Das böse
          Erwachen kommt mit der Telefonrechnung, hohe vier- oder gar fünfstellige
          Rechnungsbeträge sind keine Seltenheit. 
        Seit dem 26. März 2002
          ist die Initiative www.dialerundrecht.de online. Die federführende
          Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei Weber und Partner hat - zum erstenmal
          im Internet - eine umfassende rechtliche Bewertung der 0190-Dialer vorgenommen
          und weist den Betroffenen Wege aus der Zahlungsfalle. Das Angebot enthält
          neben der ausführlichen Darstellung der Rechtsprobleme auch eine
          Urteilsdatenbank, in der alle relevanten Gerichtsurteile gesammelt und
          abrufbar bereitgehalten werden.  
        "In vielen Fällen
          handelt es sich bei 0190-Dialern um glatten Betrug", so Rechtsanwalt
          Jan Weber, der den Ratgeber betreut. "Erschwert wird die Geltendmachung
          der Rechte der Betroffenen insbesondere dadurch, daß die Anbieter
          der Dialer ebenso wie die Inhaber der angewählten 0190-Rufnummern
          Ihren Firmensitz oft im Ausland haben. Dennoch haben die Betroffenen
          rechtliche Möglichkeiten sich zu wehren." 
        Auch mit Blick auf zu erwartende
          Gerichtsurteile wird das Internetangebot ständig aktualisiert und
          der zügigen Rechtsentwicklung angepaßt werden. 
        Pressemitteilung von www.dialerundrecht.de
          - 26.03.2002 
         
            
          
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