Anbei der Dialer & Recht - Newsletter Nr. 11. Es gibt sechs neue Urteile, über die wir Sie informieren möchten.
Ganz herzlich möchten wir als Abonnenten auch die inzwischen doch zahlreichen Vertreter der Netzbetreiber und Telefongesellschaften bei unserem Newsletter begrüßen ;-)
Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik haben, melden Sie sich ganz einfach bei uns.
Die Themen im Überblick:
1. Neues Urteil: AG Steinfurt v. 07.08.2003 - Az.: 4 C 235/03
2. Neues Urteil: AG Velbert v. 15.08.2003 - Az.: 17 C 183/03
3. Neues Urteil: AG Gelsenkirchen v. 19.08.2003 - Az.: 14 C 38/03
4. Neues Urteil: AG Münster vom 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/03
5. Neues Urteil: AG Berlin-Wedding v. 08.09.2003 - Az.: 21 b C 83/2003
6. Neues Urteil: AG Kitzingen vom 11.09.2003 - Az.: 1 C 198/03
7. In eigener Sache: Überarbeitung unser Seiten
1. Neues Urteil: AG Steinfurt v. 07.08.2003 - Az.: 4 C 235/03
Urteil des AG Steinfurt v. 07.08.2003 - Az.: 4 C 235/03
Leitsätze:
1. Es obliegt dem Netz-Betreiber konkret darzulegen und nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich in Anspruch genommen hat.
2. Ein pauschales Vortragen wie entsprechende Werkverträge zustande kommen können, reicht hierfür nicht aus. Es müssen konkrete Tatsachen dargelegt werden, wie im konkreten Fall der Werkvertragsabschluß erfolgt sein soll.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agsteinfurt070803.htm
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2. Neues Urteil: AG Velbert v. 15.08.2003 - Az.: 17 C 183/03
Urteil des AG Velbert v. 15.08.2003 - Az.: 17 C 183/03
Leitsätze:
1. Es obliegt dem Netz-Betreiber konkret darzulegen und nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich in Anspruch genommen hat.
2. Ein bloßer mit "Einzelverbindungsnachweis" überschriebener Computerausdruck reicht hierfür nicht aus.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agvelbert150803.htm
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3. Neues Urteil: AG Gelsenkirchen v. 19.08.2003 - Az.: 14 C 38/03
Urteil des AG Gelsenkirchen v. 19.08.2003 - Az.: 14 C 38/03
Leitsätze:
1. Es obliegt dem Netz-Betreiber konkret darzulegen und nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich in Anspruch genommen hat.
2. Eine allgemeine Darstellung, was alles mittels einer Mehrwertdienste-Nummer abrechenbar ist, reicht hierfür nicht aus. Auch ein allgemeiner Beweisantritt mittels Sachverständigengutachten ist unzulässig, da er derartig pauschal ist, dass ein entsprechendes Nachgehen nur zu einer Ausforschung führen würde.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggelsenkirchen190803.htm
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4. Neues Urteil: AG Münster vom 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/03
Urteil des AG Münster vom 03.09.2003 - Az.: 5 C 1775/03s
Leitsatz:
Angesichts der Tatsache, dass die Möglichkeit besteht, dass sich Dialer installieren, ohne dass dem Anschlussinhaber deutlich gemacht wird, dass er einen hochpreisigen Mehrwertdienst in Anspruch nimmt, gibt es auch keinen Beweis des erstens Anscheins, der es zulässt, aus der Einwahl auf die Abgabe einer Willenserklärung zur Nutzung des Mehrwertdienstes zu schließen.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggelsenkirchen190803.htm
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5. Neues Urteil: AG Berlin-Wedding v. 08.09.2003 - Az.: 21 b C 83/03
Urteil des AG Berlin-Wedding v. 08.09.2003 - Az.: 21 b C 83/03
Leitsatz:
Der Netz-Betreiber ist verpflichtet, die Verbindungsdaten der Telefonverbindung ohne Kosten für den Kunden aufzuschlüsseln.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinwedding080903.htm
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6. Neues Urteil: AG Kitzingen vom 11.09.2003 - Az.: 1 C 198/03
Urteil des AG Kitzingen vom 11.09.2003 - Az.: 1 C 198/03
Leitsatz:
Eine Abtretungsvereinbarung genügt den Mindestanforderungen an eine Bestimmbarkeit nicht, wenn "Forderungen abgetreten werden sollen, die zum Inkasso übergeben werden", und ist somit unwirksam.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkitzingen110903.html
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7. In eigener Sache: Überarbeitung unser Seiten
Wir haben unsere Seiten inhaltlich grundlegend überarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Rubriken
Die Rechtslage bei Verbindungen ins Internet durch 0190-Dialer
http://www.dialerundrecht.de/rechtslage.htm
Dialer gefangen - was tun?
http://www.dialerundrecht.de/wastun.htm
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