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Newsletter vom 27.03.2004 10:27
Betreff: Dialer & Recht - Newsletter Nr. 16/2003

Anbei der Dialer & Recht - Newsletter Nr. 16.

Die schriftlichen Urteilsgründe für das am 4. März 2004 ergangene Grundlagen-Urteil des BGH in Sachen Dialern liegen nunmehr vor und können
bei Dialer & Recht abgerufen werden:


Urteil des BGH vom 04.03.2004 - Az.: III ZR 96/03

1. Der Telefonnetzbetreiber und nicht der Anschlußinhaber trägt das Risiko der heimlichen Installation eines automatischen Einwahlprogramms (sogenannter Dialer) in einen Computer, das für den durchschnittlichen Anschlußnutzer unbemerkbar die Verbindungen in das Internet über eine Mehrwertdienstenummer herstellt, sofern der Anschlussnutzer dies nicht zu vertreten hat (Rechtsgedanke des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV).

2. Es obliegt dem Anschlußnutzer nicht, Vorkehrungen gegen sogenannte Dialer zu treffen, solange kein konkreter Hinweis auf einen Mißbrauch vorliegt.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/bgh040304.htm

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