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Newsletter vom 23.05.2003 01:01
Betreff: Dialer & Recht - Newsletter Nr. 2/2003

Herzlich willkommen zu unserem aktuellen Newsletter Nr. 2 .

Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik haben, melden Sie sich ganz einfach bei uns.


Die Themen im Überblick:



1. Neues Urteil: AG Dillenburg vom 13.09.2002 - Gz.: 5 C 286/02

2. Pressemitteilung: Beate Uhse erwirkt einstweilige Verfügung gegen Netzbetreiber IN-telegence

3. Beschluss des LG Köln vom 02.05.2003 - Az.: 31 O 287/03

4. Heutige Entscheidung im Bundesrat über 0190-Reform



1. Neues Urteil: AG Dillenburg vom 13.09.2002 - Gz.: 5 C 286/02


Es gibt ein neues, (leider) verbraucher-unfreudliches Urteil auf Dialer & Recht:

AG Dillenburg vom 13.09.2002 Az.: 5 C 286/0


(Leitsatz)
Der Computer- bzw. Internetnutzer hat alleine dafür Sorge zu tragen, das sich Dialerprogramme nicht installieren bzw. hat seinen Computer so zu konfigurieren, das eine selbständige Einwahl nicht möglich ist

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agdillenburg130902.htm


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2. Pressemitteilung: Beate Uhse erwirkt einstweilige Verfügung gegen Netzbetreiber IN-telegence


Die Beate Uhse new media GmbH konnte in Sachen 0190-Dialer eine einstweilige Verfügung gegen den deutschen Netzbetreiber IN-telegence GmbH & Co. KG erwirken. Damit wird es IN-telegence untersagt, dem niederländischen Unternehmen „Internet Clearing B.V.“ 0190-Rufnummern zum Einsatz in illegaler Dialersoftware zur Verfügung zu stellen.

Die Verfügung im Original-Text gibt es auf Dialer & Recht hier.

Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier


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3. Beschluss des LG Köln vom 02.05.2003 - Az.: 31 O 287/03


Es gibt eine neue, verbraucherfreudliche Entscheidung auf Dialer & Recht:

Beschluss des LG Köln vom 02.05.2003 - Az.: 31 O 287/03

Netzbetreiber können nach §§ 312 e BOB, 3 BGB-InfoV, 13a TKV auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie Dritten 0190-Rufnummern zum Einsatz für illegale Dialersoftware zur Verfügung stellen.

Die Verfügung im Original-Text gibt es auf Dialer & Recht hier.

Vgl. hierzu auch die ausführliche Pressemitteilung


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4. Heutige Entscheidung im Bundesrat über 0190-Reform


Am heutigen Freitag wird im Bundesrat über den 0190-Gesetzesvorschlag (Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern) abgestimmt.

Der genauen Wortlaut der Gesetzsinitiative findet sich hier.

Das Gesetz enthält einige Neuerungen, schreibt aber größtenteils nur die schon bestehende rechtliche Lage fest. Der wesentliche Problempunkt, nämlich die Frage der Beweislast-Verteilung, bleibt aber nach wie vor ungelöst. Dialer & Recht fordert daher eine grundlegende Nachbesserung.


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