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Newsletter vom 20.06.2003 17:01
Betreff: Dialer & Recht - Newsletter Nr. 6/2003

Aus aktuellem Anlass der Newsletter Nr. 6.

Der Bundesrat hatte heute über das 0190-Gesetz zu entscheiden und hat auf Antrag von Bayern den Vermittlungsausschuss angerufen.

Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik haben, melden Sie sich ganz einfach bei uns.

Die Themen im Überblick:



1. Neues Urteil: AG Mönchengladbach

2. CSU: 0190-Reform nicht ausreichend

3. 0190-Reform: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an



1. Neues Urteil: AG Mönchengladbach


Es gibt ein neues Urteil auf Dialer & Recht: AG Mönchengladbach vom 29.04.2003 - Az.: 11 C 717/02

1. Die Pflicht zum Hinweis auf den geschäftlichen Charakter eines Internet-Dienstes trifft den Anbieter nur in Bezug die eigenen Angebote, nicht aber hinsichtlich der Dienste, zu denen er lediglich den Zugang unentgeltlich vermittelt.

2. Zur Haftung nach § 7 TDG bzw. § 9 TDG eines Diensteanbieter, der den Zugang zu einem Content-Anbieter vermittelt.

3. Dem geschädigten Nutzer kommt keine Beweiserleichterung zugute.


Die vollständige Entscheidung ist hier abrufbar.


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2. CSU: 0190-Reform nicht ausreichend


Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensten reicht nicht aus.

Die Experten der CSU-Verbraucherschutzkommission fordern mehr Schutz gegen den Missbrauch von sogenannten „Telefonmehrwertdiensten“. Der neue rot-grüne Gesetzentwurf, der diesen Missbrauch bekämpfen soll, will die Verbindungen zu 0190 und 0900 Nummern auf maximal 2 Euro pro Minute begrenzen. Nach einer Stunde soll eine Verbindung unterbrochen werden, und bei frei tarifierbaren Nummern soll eine Höchstgrenze von 30 Euro pro Einwahl festgelegt werden. „Das sind zweifellos erste Schritte in die richtige Richtung, aber eine Lösung für die Probleme in der Praxis stellen sie nicht dar“ sagte die Vorsitzende der CSU-Verbraucherschutzkommis-sion und Europaabgeordnete Emilia Müller. Der Bundesrat werde über das Gesetz am kommenden Freitag entscheiden.

„Rot-Grün beschränkt unverständlicherweise den Schutz nur auf manche Nummern. Das reicht nicht aus“, sagte Müller. Mit diesem Gesetz wird nur der Missbrauch von 0190- und 0900-Rufnummern bekämpft. Es sei abzusehen, dass unseriöse Anbieter auf andere Nummern wie etwa 0137, 118xx oder 0192, 0193 ausweichen werden. „Um den Verbraucher vor unseriösen Gewinnpraktiken und teuren Serviceleistungen zu schützen, muss der gesetzliche Schutz auf diese Nummern ausgedehnt werden“, forderte Emilia Müller.

Auch das derzeitige Inkassoverfahren müsse fair für den Verbraucher ausgestaltet werden. Die entsprechenden Vorschriften fehlten im Gesetzentwurf. Heute dürfe ein Netzbetreiber selbst dann Forderungen von Mehrwertdiensteanbietern gegenüber Verbrauchern einziehen, wenn der Verbraucher Einwendungen gegen die Forderung erhebt. Grund sei, dass der Netzbetreiber behaupten kann, er sei für die Inhalte nicht verantwortlich. Emilia Müller: „Dieses Sonderrecht entbehrt jeder sachlichen Grundlage und ist aus Verbrauchersicht schlichtweg unerträglich. Es muss daher abgeschafft werden.“ Künftig sollte der Anbieter des sogenannten Mehrwertdienstes bei rechtzeitigem Widerspruch den Anspruch wie alle anderen Unternehmen selbst durchsetzen müssen. Dabei solle es eine Bagatellgrenze geben, ab der das Widerspruchsrecht gilt.

Schließlich solle die von einigen Gerichten bereits bejahte Beweislastumkehr gesetzlich festgeschrieben werden: Im Streitfall sollte der Anbieter einer Leistung den Beweis dafür erbringen, dass er über die entstehenden Kosten und die angebotenen Dienstleistungen informiert hat.

Quelle: Pressemitteilung der CSU v. 16.06.2003


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3. 0190-Reform: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an


Der Bundesrat hat - auf Antrag von Bayern (vgl. Punkt 2 dieses Newsletters) - am heutigen Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Den Ländern gehen die bisherigen Regelungen nicht weit genug. Das Inkrafttreten der Reform (eigentlich Juli 2003) wird sich somit um unbestimmte Zeit verzögern.


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