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Newsletter vom 17.05.2003 04:28
Betreff: Dialer & Recht - Newsletter Nr. 1/2003

Herzlich willkommen zum Newsletter Nr. 1 unter neuer Betreuung.

Wir, die neuen Betreiber, möchten uns zunächst kurz vorstellen. Anschließend präsentieren wir Ihnen unsere ersten Aktionen (Kooperationen, neue Rubrik und neue Urteile).

Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik haben, melden Sie sich ganz einfach bei uns.


Die Themen im Überblick:



1. Neue Betreiber von Dialer & Recht

2. Kooperation mit Dialerschutz.de, Dialerhilfe.de und Computerbetrug.de

3. Neue Rubrik: Gesetzesreformen

4. Neue Urteile: LG Nürnberg-Fürth, AG Fürth und AG Kaiserslautern



1. Neue Betreiber von Dialer & Recht


Am 13.05.03 haben Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr und Rechtsanwältin Sybille Heyms, beide Hamburg, die Plattform

http://www.dialerundrecht.de
http://www.dialer-und-recht.de

von dem Kollegen RA Jan Weber übernommen. An dieser Stelle sei noch einmal ganz ausdrücklich Herrn Weber gedankt, der der diese Plattform ins Leben gerufen und ihr den bestehenden Glanz verliehen hat.

Die neuen Betreiber sind Rechtsanwälte, die sich auf das Recht der Neuen Medien spezialisiert haben. Die rasante Entwicklung in der Dialer- Problematik hat dazu geführt, dass sie heute eine Vielzahl von Dialer- Opfern vertreten und sich bereits auf diesem Wege stark gegen die Verwendung von Dialern einsetzen.

Die Plattform Dialer & Recht wird auch in Zukunft unter neuer Federführung als eine der ersten Anlaufstellen für Geschädigte dienen. Sie soll mit Anmerkungen, Urteilen und Gesetzesentwürfen zu einer kompakten Informationsbeschaffung geeignet sein und erste Hilfen an die Hand geben.


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2. Kooperation mit Dialerschutz.de, Dialerhilfe.de und Computerbetrug.de


Als erste Neuerung gingen die neuen Betreiber eine Kooperation mit

Herrn Sascha Borowski http://www.dialerschutz.de,

Herrn Heiko Rittelmeier
http://www.computerbetrug.de und http://www.dialerhilfe.de

ein.

Durch die enge Kooperation erreichen die Betreiber aller drei Seiten einen schnelleren Informationsaustausch und eine Ballung der Kräfte gegen den missbräuchlichen Einsatz von Internet-Dialern und Mehrwertdiensten. Zudem ist damit sicher gestellt, dass Verbraucher sich stets aktuell und aus erster Hand über dieses Thema informieren können.


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3. Neue Rubrik: Gesetzesreformen


Die Bundesregierung plant noch im Jahr 2003 eine Reform der 0190-/0900-Gesetzeslage.
In der neuen Rubrik Gesetzesreformen finden Sie zukünftig in chronologischer Reihenfolge die wichtigsten Fakten dazu.


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4. Neue Urteile: AG Kaiserslautern, LG Nürnberg-Fürth und AG Fürth


Es gibt drei neue Urteile auf Dialer & Recht im Volltext:

Urteil des AG Kaiserslautern vom 29.04.2003 Az.: 1 C 291/03

1. Der Anbieter einer über eine "0190-Nummer" abgerechneten Dienstleistung trägt die Beweislast dafür, dass mit dem Nutzer ein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung geschlossen, zuvor das geforderte Entgelt genannt und die Dienstleistung auch erbracht worden ist.
2. Dem Anbieter ist es zumutbar, hierfür eine Datensicherung über Einzelverbindungen vorzunehmen und diese aufzubewahren.

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.03.2003 Az.: 11 S 8162/02

1. Der Anbieter einer über eine "0190-Nummer" abgerechneten Dienstleistung trägt die Beweislast dafür, dass mit dem Nutzer ein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung geschlossen, zuvor das geforderte Entgelt genannt und die Dienstleistung auch erbracht worden ist.
2. Dem Anbieter ist es zumutbar, hierfür eine Datensicherung über Einzelverbindungen vorzunehmen und diese aufzubewahren.

Urteil des AG Fürth vom 22.8.2002 Az.: 310 C 572/02

1. Der Anbieter einer über eine "0190-Nummer" abgerechneten Dienstleistung trägt die Beweislast dafür, dass mit dem Nutzer ein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung geschlossen, zuvor das geforderte Entgelt genannt und die Dienstleistung auch erbracht worden ist.
2. Dem Anbieter ist es zumutbar, hierfür eine Datensicherung über Einzelverbindungen vorzunehmen und diese aufzubewahren.


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