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Newsletter vom 14.08.2003 18:09
Betreff: Dialer & Recht - Newsletter Nr. 9/2003

Anbei erhalten Sie aus aktuellem Anlass den Newsletter Nr. 9.

Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik haben, melden Sie sich ganz einfach bei uns.

Die Themen im Überblick:



1. Das neue 0190/0900-Gesetz tritt morgen in Kraft

2. (Neues Urteil) AG Bad Homburg: Störerhaftung des Netzbetreibers bei rechtswidrigen Dialern

3. (Neues Urteil) LG Köln: Störerhaftung des Netzbetreibers bei rechtswidrigen Dialern




1. Das neue 0190/0900-Gesetz tritt morgen in Kraft


Zum 15.08.2003 tritt das neue 0190/0900-Gesetz in Kraft. Den genauen Gesetzestext gibt es hier zum Download.

Die Verfügung der Regulierungsbehörde zum Legitimationsverfahren mittels PIN gibt es hier zum Download. Die Verfügung der Regulierungsbehörde zur Registrierung von Dialern gibt es hier zum Download.


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2. (Neues Urteil) AG Bad Homburg: Störerhaftung des Netzbetreibers bei rechtswidrigen Dialern


Urteil des AG Bad Homburg v.d.H. v. 23.07.2003 - Az.: 2 C 3419/02 (23)

1. Das Zusenden von unverlangten Werbemails stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

2. Ein Netzbetreiber ist kein mittelbarer Störer, wenn er weder Absender der SPAM-Mails noch Endanbieter der über die SPAM-Mail abrufbaren Inhalte ist. Durch die bloße rechtliche Möglichkeit zur Sperrung wird der Netzbetreiber nicht zum mittelbaren Störer.

3. Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, bei entsprechend gesicherter Erkenntnis vom einem wiederholten Rechtsverstoß die Mehrwertdienstenummer zu sperren.

4. § 13 a TKV statuiert keinen neuen, von einem subjektiven Element freien Störerbegriff, sondern erlegt den Mehrwertdienstvertreibern lediglich Handlungspflichten auf, wie z.B. die Sperrung der Nummer.


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3. (Neues Urteil) LG Köln: Störerhaftung des Netzbetreibers bei rechtswidrigen Dialern<


LG Köln, Beschluss v. 20.06.2003 - Az.: 31 O 389/03

Netzbetreiber können nach §§ 1, 24, 25 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie Dritten 0190-Rufnummern zum Einsatz für illegale Dialersoftware zur Verfügung stellen.


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