Anbei erhalten Sie den Newsletter Nr. 7.
Neben den politischen Äußerungen und Entwicklungen hinsichtlich der 0190-Reform gibt es diesmal zwei neue, verbraucherfreundliche Urteile zu vermelden.
Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik haben, melden Sie sich ganz einfach bei uns.
Die Themen im Überblick:
1. SPD meint: CDU/CSU verzögert das Ende der Abzocke bei 0190er-Nummern
2. Einigung im Vermittlungsausschuss bei 0190er- und 0900er-Nummern
3. (Neues Urteil) LG Berlin: Nexnet muss Verbindungsdaten kostenlos herausgeben
4. (Neues Urteil) AG Bünde: Netzbetreiber beweispflichtig
1. SPD meint: CDU/CSU verzögert das Ende der Abzocke bei 0190er-Nummern
Zum Beschluss des Bundesrates erklären der Sprecher für Wirtschaft und Arbeit der SPD Bundestagfraktion, Klaus Brandner, und der Sprecher für Telekommunikationspolitik, Hubertus Heil:
Die CDU/CSU blockiert das In Kraft treten eines Gesetzes gegen den Missbrauch der Mehrwertdienste über 0190er und 0900er-Nummern. Damit übernimmt sie die Verantwortung für alle geprellten Verbraucher, die unbemerkt über diese Nummern abgezockt werden. Insbesondere verhindert sie damit, dass die kriminellen Dialer-Programme endlich wirksam bekämpft werden.
Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz noch einstimmig verabschiedet. In den Beschluss sind die Änderungswünsche des Bundesrates vollständig eingegangen. Die Formulierungen, an denen sich nun die Union im Bundesrat stößt, waren auch so in der ersten Lesung des Bundesrates vorhanden und wurden nicht beanstandet. Die Begründung, mit der nun das Vermittlungsverfahren bestritten wird, ist ein angeblicher Verstoß gegen das Föderalismusprinzip. Die bayerische Landesregierung, die das Gesetz stoppen ließ, rechnet die jetzt vorgeschriebene Verpflichtung zur Preisansage bei Nutzung einer 0190er-Nummer bereits zu den Inhalten - und eine Bestimmung hierüber sei nur den Ländern vorbehalten. Außerdem soll die Regulierungsbehörde, wenn sie von der rechtswidrigen Nutzung der 0190er-Nummer eine gesicherte Erkenntnis hat, nicht mehr unverzüglich die Abschaltung anordnen dürfen. Sie soll erst bei den Landesbehörden nachfragen und drei Wochen auf die Antwort warten. In dieser Zeit kann ein Betrüger weiterhin ahnungslose Kunden schädigen.
Offensichtlich ist der bayerischen Landesregierung eine kleinkarierte Auseinandersetzung um die Abgrenzung von Bundes- und Länderkompetenzen wichtiger als der Verbraucherschutz.
Quelle: Pressemitteilung der SPD-Fraktion v. 20.06.2003
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2. Einigung im Vermittlungsausschuss bei 0190er- und 0900er-Nummern
Länderkompetenzen werden stärker berücksichtigt
Der heute unterbreitete Vermittlungsvorschlag zum Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er Mehrwertdiensterufnummern beschränkt die Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und Zuteilungsbedingungen. Er sieht unter anderem vor, dass die Regulierungsbehörde Anordnungen und andere Maßnahmen nur "im Rahmen der Nummernverwaltung" treffen kann. Die Rechte der Länder und die Befugnisse anderer Behörden sollen davon unberührt bleiben. Die Einfügung dieser Formulierungen geht auf das Anrufungsbegehren des Bundesrates zurück, der befürchtete, die bisherige Formulierung schaffe Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde, die sonst den klassischen Ordnungsbehörden der Länder zustehen.
Darüber hinaus sieht der Vermittlungsvorschlag vor, dass die Regulierungsbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, den Staatsanwaltschaften oder den Verwaltungsbehörden der Länder mitteilt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates v. 02.07.2003
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3. (Neues Urteil) LG Berlin: Nexnet muss Verbindungsdaten kostenlos herausgeben
Die Gemeinschaft der Verbraucherzentralen hat ein erfreuliches Urteil vor dem LG Berlin (Az.:26 O 78/03) erwirkt. Bislang hat die Fa. Nexnet für die exakte Aufschlüsselung der Verbindungsdaten ein Entgelt von 23,80 € verlangt.
Das LG Berlin hat nun dieser Rechtsansicht eine Absage erteilt: Bei Einwendungen gegen die Telefonrechnung muss NEXNET die Telefonate kostenlos aufschlüsseln - und zwar auch dann, wenn der Kunde vorher keinen Auftrag für einen regelmäßigen Einzelverbindungs-Nachweis erteilt hat.
Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil wird jedoch sofort nach Erscheinen in unserer Urteils-Rubrik abrufbar sein.
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4. (Neues Urteil) AG Bünde: Netzbetreiber beweispflichtig
Urteil des AG Bünde v. 27.05.2003 Az.: 6 C 302/02
1. Für die Inanspruchnahme der Leistungen ist der Netzbetreiber beweispflichtig. Die Vorlage eines Ausdrucks einer offenkundigen Bildschirmanzeige von einmal 12 und einmal 20 Datensätzen ist kein Beweis für die Inanspruchnahme von irgendwelchen Leistungen.
2. Der geltend gemachte Anspruch besteht schon deswegen nicht, weil die Abrechnung des Netzbetreibers durch die Unkenntlichmachung der Zielrufnummer die Feststellung des Anbieters nicht ermöglicht.
3. Angesichts des in letzter Zeit festzustellenden erheblichem Mißbrauchs von sogenannten Dialern kann jedenfalls nicht mehr ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass das Einverständnis des Nutzers durch Betätigen eines entsprechenden Bestätigungsfeldes in der Software erteilt wurde. Es obliegt dem Netzbetreiber, dies darzulegen und zu beweisen (so auch LG Nürnberg-Fürth, 11 S 8162/02).
Das Urteil ist hier online abrufbar.
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