Aus aktuellem Anlass der Newsletter Nr. 4.
Nachdem der Bundesrat letzte Woche eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen hat (der Dialer & Recht - Newsletter berichtete), gibt es nun erste, offizielle Verlautbarungen von Seiten der Bundesregierung, wie der Entwurf nachgebessert werden soll.
Wenn Sie Wünsche, Anregungen oder Kritik haben, melden Sie sich ganz einfach bei uns.
Die Themen im Überblick:
1. Zusammenfassung der wesentlichen Grundzüge der IN-telegence-Verfügung
2. Pressemitteilung: Dialer & Recht fordert Nachbesserung
3. Bundesregierung: Internet-Nutzer sollen kostenpflichtige Dialer sperren können
1. Zusammenfassung der wesentlichen Grundzüge der IN-telegence-Verfügungsantrages
Wir hatten im letzten Dialer & Recht - Newsletter schon über die einstweilige Verfügung der Beate Uhse new media GmbH gegen den Netzbetreiber IN-telegence berichtet. Nun liegt auch - in wesentlichen Grundzügen - der Verfügungsantrag auf unserer Homepage bereit: http://www.dialerundrecht.de/aktuell.htm
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2. Pressemitteilung: Dialer & Recht fordert Nachbesserung
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement meinte jüngst:
"Mit dem neuen Gesetz haben wir ein schlagkräftiges Instrument geschaffen, mit dem seit einiger Zeit herrschenden Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern aufzuräumen. Das ist unsere Politik für den Verbraucher."
Diese Ansicht kann Dialer & Recht nur eingeschränkt folgen. Das neue 0190-Gesetz (Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern) geht unbestritten in vielen Punkten in die richtige Richtung. Hier ist vor allem die Registrierungspflicht von Dialern bei der Regulierungsbehörde, die Einführung von Preisobergrenzen bei zeitbezogener Abrechnung (max. 3,- €/Minute) und die Kappungspflicht nach einer Stunde zu nennen.
Trotz dieser guten Ansätze besteht nach wie vor akuter Nachbesserungsbedarf:
Die gesamte Regelung gilt nur für 0190-/0900-Rufnummern. Dabei existiert schon jetzt bei den sonstigen Mehrwert-Nummern (z.B. 0137) erheblicher Missbrauch. Es gilt zu befürchten, dass sich die derzeitige Missbrauchs-Problematik nur verlagern wird der Kern der gesamten Problematik, nämlich die Frage der Beweislast, wird gar nicht erst angesprochen. Der Verbraucher bleibt weiterhin beweispflichtig. Missbrauch bei einwahlbezogener Abrechnung (schon jetzt häufig der Fall) bleibt weiterhin bestehen, da 30,- € / Einwahl möglich
Dialer & Recht fordert daher:
- Ausweitung der Regelungen auf den gesamten Bereich der Mehrwertdienste-Nummern, um jede "Verlagerung" des Missbrauchs auszuschließen
- Beweislast: Der jeweiliger Anbieter muss beweisen, auf welchen Dialer die Kosten zurückgehen. Weist der Anbieter nach, dass es sich um einen Dialer handelt, der bei der Regulierungsbehörde registriert ist, muss der Verbraucher einen etwaigen Gegenbeweis antreten
- Es darf pro Stunde nur maximal 1 einwahlbezogene Abrechnung stattfinden
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3. Bundesregierung: Internet-Nutzer sollen kostenpflichtige Dialer sperren können
Die Bundesregierung will ihren Gesetzentwurf erweitern, so dass Verbraucher künftig Nummernkombinationen, die ausschließlich
für Dialer zur Verfügung stehen, gesondert sperren können.
Nähere Informationen dazu unter http://www.heise.de/newsticker/data/anw-02.06.03-004/
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