0190-Dialer und Recht

Dialer gefangen - was tun?

Wenn sich auf Ihrem Rechner ein 0190-Dialer ohne Ihr Wissen installiert und ins Internet eingewählt hat, fehlt es an einem wirksamen Vertragsschluss.

Wurden Sie von dem Anbieter des Dialers über die Einwahldauer und/oder den Preis getäuscht, können Sie den mit dem Netzbetreiber geschlossenen Vertrag über diese spezielle Verbindung anfechten.

In beiden Fällen kann der Netzbetreiber keine Vergütung verlangen. Nur in einem Fall machen Sie sich in gewissem Umfang schadensersatzpflichtig: Wenn Sie wissentlich einen Dialer wählen ließen, ohne jedoch die Ihnen gebotenen Möglichkeit wahrzunehmen, sich über den Preis zu informieren. Die Schadensersatzpflicht umfasst die Aufwendungen des Netzbetreibers und dürfte im Rahmen der normalen Telefongebühren liegen.

Liegt das Entgelt für die Einwahl exorbitant hoch, ist von einem sittenwidrigen, wucherischen und daher nichtigen Rechtsgeschäft auszugehen. Das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrtwertdienstrufnummern sieht eine Entgeltobergrenze von 2,- € pro Minute bzw. 30,- € pro Einwahl vor.

Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben und den Verdacht haben, Sie könnten sich einen 0190-Dialer eingefangen haben, sollten Sie folgendes beachten:

  • Machen Sie Ihre Einwendungen bei Ihrem Verbindungsnetzbetreiber innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung geltend und fordern Sie einen Einzelverbindungsnachweis an.
  • Sichern Sie Beweise unter Zuhilfenahme eines Fachmannes. In einem späteren Gerichtsverfahren obliegt Ihnen die volle Beweislast! Am allerbesten ist es, wenn Sie Ihren Computer von einem Sachverständigen untersuchen lassen. Jedenfalls ein Abbild Ihrer Festplatte sollten Sie fertigen. Wenn Sie den Dialer löschen und womöglich keinen einzigen Zeugen aufbringen, der die Funktionsweise des Dialers und - vor allem - seine Existenz bestätigen kann, stehen Ihre Chancen denkbar ungünstig.
  • Finden Sie heraus (auch hier kann u.U. ein Sachverständiger helfen, wenn Ihr Einzelverbindungsnachweis nicht ausreicht), wer der Inhaber 0190-Nummer ist. Informieren Sie sich auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, welcher Netzbetreiber die Nummer verwaltet: Hier geht zur 0900-Suche und hier zur 0190-Suche. Treten Sie mit dem Netzbetreiber in Kontakt und erfragen Sie den Nummernbetreiber. Gibt Ihnen der Netzbetreiber unter Berufung auf datenschutzrechtliche Bestimmungen keine Auskunft, sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen.
  • Überprüfen Sie, ob die Forderung nach dem Inkrafttreten des neuen 0190-Gesetzes (Stichtag: 15.08.2003) entstanden ist. Ist dies der Fall, so kontrollieren Sie, ob es sich um einen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registrierten Dialer handelt. Eine Zahlungspflicht besteht nur dann, wenn es sich um einen registrierten Dialer handelt.
    Hier gibt es eine Online-Datenbank, in der alle registrierten Dialer verzeichnet sind. Unsere Partnerseite Dialerschutz.de hat hierzu eine ausführliche technische Anleitung in Netz gestellt.
  • Ab dem 14. Dezember 2003 dürfen Dialer nur noch mit einer 09009-Rufnummer betrieben werden. Dies ergibt sich aus § 43 b Abs.6 TKG. Diesen Stichtag hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in ihrer Verfügung 39/2003 festgelegt. Wird dennoch eine Dialer-Verbindung über andere als die 09009-Nummer hergestellt, besteht für den Kunden keine Zahlungspflicht.
  • Fechten Sie gegenüber dem Netzbetreiber und dem Inhaber der 0190-Nummer unter Darlegung des Sachverhaltes die geschlossenen Telekommunikationsverträge an und widerrufen Sie hilfsweise die geschlossenen Verträge. Schicken Sie die Erklärungen per Einschreiben mit Rückschein, um später den Zugang nachweisen zu können.

Hier finden Sie ein Musteranschreiben

an den Netzbetreiber zum Download (als .rtf).

  • Erstatten Sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder einer Polizeidienststelle.

  • Möglicherweise droht Ihnen der Netzbetreiber die Sperrung Ihres Telefonanschlusses an. Auch in diesem Falle sollten Sie ernsthaft erwägen, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Zahlen Sie in jedem Falle die unstreitigen Telefongebühren!

  • Versuchen Sie, eine gütliche Einigung zu erzielen. Weigern Sie sich standhaft zu bezahlen, müssen Sie damit rechnen, vom Netzbetreiber in ein gerichtliches Verfahren verwickelt zu werden. Wenn der Rechnungsbetrag 5.000,- EURO übersteigt, ist die Einschaltung eines Rechtsbeistandes unumgänglich, da vor den für hohe Streitwerte zuständigen Landgerichten ein Rechtsanwalt für Sie auftreten muss.

  • Schützen Sie sich mit den gängigen Schutzprogrammen und maximieren Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers (siehe die spezialisierten Seiten unter Technik). Ein 100% Schutz ist nach derzeitigem Stand der Technik nur möglich, wenn Sie sowohl die 0190-und 0900 Nummern als auch Call-by-Call Vorwahlnummern sperren lassen.

 

 

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